Unsere Rechtsberatung auf dem Gebiet des europäischen und Verfassungsrechts umfasst die Unterstützung unserer Mandanten in der Geltendmachung außerordentlichen Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht sowie dem Europäischen Gericht der Menschenrechte, und auch die Vertretung unserer Mandanten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Wir unterstützen unsere Mandanten in der Geltendmachung ihrer Rechte vor den nationalen Gerichten einschließlich der Beratung hinsichtlich der europäischen Legislative, sowie der wirksamen Geltendmachung des mit den nationalen Vorschriften kollidierenden europäischen Rechts.
Wir haben eine internationale Baufirma hinsichtlich der vor dem Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Rechtsmittel beraten wir haben eine internationale Finanzinstitution hinsichtlich der außerordentlichen Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beraten; wir haben unsere Mandanten in der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen sowie in den Vergabeverfahren beraten.
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