Unsere Rechtsberatung auf dem Gebiet des Pharmarechts umfasst nicht nur den engeren Bereich des Pharmarechts, d.h. Rechtsberatung in Zusammenhang mit klinischen Studien, Zulassung von Arzneimitteln, sowie Werbung und Geschäftspraktiken mit pharmazeutischen Produkten, und die Zusammenarbeit mit HCPs und HCOs. Wir unterstützen unsere Mandanten in der Sicherung der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens und beraten sie auch im Verlauf von behördlichen Verfahren. Zudem umfasst unsere Rechtsberatung Fragen des Sozialversicherungsrechts, Fragen betreffend die Aufnahme von Arzneimitteln in das Versicherungssystem, den Abschluss von Preis-Mengen Vereinbarungen mit der nationalen Versicherungsstelle und dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen, sowie auch den Bereich des Lebensmittelrechts, wo wir unsere Mandanten bezüglich der Notifizierung von Nahrungsergänzungsmittel sowie auch in Zusammenhang mit anderen Lebensmittelkategorien beraten.
Unsere von Annamaria Klara geführte Praxisgruppe bietet im Zusammenhang mit der Pharmaindustrie Rechtsrat auf den Gebieten des Vergaberechts, des Wettbewerbsrechts und des Vertragsrechts an, wo unsere Experten aufgrund ihrer pharmarechtlichen Erfahrung mit einem unerlässlichen zusätzlichen Problemverständnis aufwarten. So beraten wir unsere Mandanten in Vergabeverfahren betreffend die Beschaffung von Arzneimitteln, beim Abschluss von Vertriebsverträgen, inklusive Entsprechen dieser den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen, und vertreten sie in gerichtlichen und behördlichen Verfahren.
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